TeilnehmerInnen mit Wohnsitz in Italien müssen ein vom Sportarzt ausgestelltes und am Renntag gültiges sportärztliches Zeugnis für Leichtathletik lt. Art. 5 –D.M.18.02.1982 einreichen.
TeilnehmerInnen mit Wohnsitz im Ausland müssen aufgrund der in Italien geltenden gesetzlichen Bestimmungen ein am Renntag gültiges ärztliches Tauglichkeitszeugnis einreichen. Eine Vorlage des ärztlichen Zeugnisses kann HIER heruntergeladen werden.







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